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KfW-Fördermittel für Einbruchschutz und Barrierefreiheit in 2017 wieder verfügbar

Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierefreiheit bei der KfW beantragen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Zuschüsse auf 50 Mio. EUR (von 10 Mio. EUR) und für die Barrierefreiheit auf 75 Mio. EUR (vorher 40 Mio. EUR) für das Jahr 2017 erhöht.

Es werden unter anderem Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen (z.B. Alarmanlagen, Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser) sowie auch baugebundene Assistenzsysteme (z.B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme) gefördert.

In 2016 war die Nachfrage nach Fördermittel zum Einbruchschutz so hoch, dass die Haushaltsmittel bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie die KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen können.  Sprechen Sie uns an.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage.

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