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Rauchmelderpflicht in Deutschland

In Deutschland ist die Verpflichtung zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt.

In allen bisher angepassten Bauordnungen ist einheitlich festgelegt, das

  • Schlafräume und
  • Kinderzimmer sowie
  • Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,

jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder installiert haben müssen.

Unterschiedlich geregelt ist, wer (Eigentümer oder Besitzer = Mieter) zum Einbau und zur “Sicherstellung der Betriebsbereitschaft” (= Wartung) verpflichtet ist. Auch das Ende der Übergangsfrist bis zu der die Rauchmelder installiert sein müssen, ist in jeder Bauordnung abweichend geregelt.

Stand: März 2021
Alle Angaben ohne Gewähr.

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