Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Kredite und Förderungen (Zuschüsse) z.B. zum Einbruchschutz beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Beantragung der Förderung muss vor Beginn der Arbeiten bei der KfW erfolgen und die Förderung muss genehmigt sein.
Folgende KfW Förderungsprogramme zum Einbruchschutz werden derzeit angeboten:
Gefördert werden:
- Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung
- Videoüberwachung im Eingangsbereich
- Nachrüstung mit z.B. Tür-Zusatzschlössern
- Einbau von Türspionen, Türkommunikation, Gegensprechanlagen
- Bewegungsmelder
- Beleuchtung des Eingangsbereiches
Bei der Förderung „Altersgerecht umbauen“ werden 20 % auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten einschließlich bestimmter Nebenkosten – 10% auf jeden weiteren Euro pro Antrag, maximal bis 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit bezuschusst.
Einzige Voraussetzungen:
- Summe für die Investition muss mindestens 500 Euro betragen
So erhalten Sie die Förderungen
Um einen Kredit bei der KfW zu bekommen, muss ein entsprechender Antrag bei der Hausbank gestellt werden. Diese übernimmt dann die Regelung der Kreditdetails und die Abwicklung mit der staatlichen Förderbank. Genauere Informationen über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Förderprogramms finden Sie auf der Internetseite der KfW.
Zusätzlich können Sie zu den KfW-Förderprogrammen die Handwerkerleistung beim Einbau einer Alarmanlage oder anderer Sicherheitsvorkehrungen steuerlich absetzen.
Bei Fragen zu den Fördermöglichkeiten oder Krediten sowie zur Antragsstellung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.